Rechtlicher Betreuung (damals Vormundschaft bzw. Pflegschaft) von psychisch kranken sowie von geistig und seelisch behinderten Menschen in Thüringen; rechtliche Betreuung nach Betreuungsgesetzt (BtG); Unterstützung und Fortbildung bei der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung von Familienangehörigen, Verwandten und Bekannte; Information und Beratung Vertretungsvollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung sowie zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens durch eine Betreuungsanregung. Betreuungsvereine in Thüringen: Apolda, Erfurt, Gera, Heiligenstadt, Hermsdorf, Ilmenau, Arnstadt, Meinigen, Neuhaus, Rudolstadt, Schleiz, Sömmerda, Sondershausen, Suhl, Weimar |
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Letzte Aktualisierung: 05.09.2011
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